Praxis Weitkamp


Standort Stift Quernheim

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Sprechzeiten Stift Quernheim
Montag bis Mittwoch, Freitag: 08:00-12:30 Uhr
Montag, Dienstag: 15:00-18:30 Uhr


Tel.: 05223-6543060
sq@praxis-weitkamp.de

Unter Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) oder Wunschleistungen  versteht man Leistungen der Vorsorge- und Service-Medizin, die von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht getragen werden, da sie nicht zum Leistungskatalog der GKV gehören. Über Nutzen und Notwendigkeit dieser zusätzlichen IGeL-Leistungen müssen Sie sich als Patient selbst ein Bild machen. Wir bieten daher auch nur IGeL Leistungen an, die wir zweifelfrei für sinnvoll und teils auch notwendig erachten. Zudem sind wir um Transparenz bemüht, so dass wir u.g. Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ mit individuellen Steigerungssätzen) mit den entsprechenden Preisen ausgewiesen haben.

Atteste und Bescheinigungen:

Grundsätzlich haben wir kein gesteigertes Interesse an der Bearbeitung von Formularen und Erstellung von Bescheinigungen oder Attesten. Leider werden zunehmend solche Bescheinigungen erwartet und  verlangt, auch wenn dieses aus unserer Sicht häufig nicht notwendig ist. Wir sind als Ärzte in ersten Linie zur Behandlung von Patienten verpflichtet. Atteste gehören nicht zu unseren primären Aufgaben, sie sind daher grundsätzlich kostenpflichtig und werden nach Aufwand berechnet. Beispiele sind unten aufgeführt.

Eine detaillierte LIste aller Bescheinigungen und Atteste mit der entsprechenden Gebührenberechnung hängt in unserem Wartezimmer aus. Alternativ fragen Sie unsere Mitarbeiter.

  • Individueller Herz-Kreislauf Check, z.B. für Hobbysportler, vor langen Urlaubsreisen, o.ä.
    •      Kosten individuell nach Aufwand entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Klammern
    •      z. B. Beratung (1), Untersuchung (7), EKG (651,657), Belastungs-EKG (652): 70,00€
    •      plus Echokardiographie  (424): zusätzlich 65,00€
    •      plus Lungenfunktion mit Flussvolumendarstellung (605, 605A, 602): zusätzlich 30,00€
  • Ärztliches Gutachten für Versicherungen, z.B. für Lebensversicherungen, o. ä.
    •      Kosten individuell nach Aufwand  
  • Hilfestellung und Beratung bei Erstellung v. Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
    •      Kosten nach der GOÄ Nr 34: 40,00€ je Formular
  • Tauch-Tauglichkeitsuntersuchung (Umfang nach Empfehlung der Gesellsch. f. Tauchmedizin)
    •      Kosten unter 40 Jahre nach der GOÄ Nrn. 1, 651, 605, 605A, 602: 50,00€
    •      Kosten über 40 Jahre mit Belastungs-EKG  nach der GOÄ:s.o. plus Nr. 652: 75,00€
        • INFO: GOÄ: 8: Körperliche Untersuchung, 605: Lungenfunktion, 651: EKG, 652: Belastungs-EKG
  • Erweiterte Laborleistungen im Rahmen der Check-up Untersuchungen
    •      Kosten nach Aufwand, z.B. Blutbild, Leberwerte, Nierenwerte, Harnsäure, Gerinnung, etc, ca.  30€
  • Schulbescheinigungnen / kurze Atteste
    •      Kosten nach der GOÄ Nrn. 70, 95: 15,00€
  • Bescheinigungen für Reiserücktrittsversicherungen
    •   Kosten nach der GOÄ Nr. 80,95: 30€
  • Führerschein-Unters., Ärztl. Besch. zur Eignung nach Anl. 5 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) 
    •      Kosten nach der GOÄ Nrn. 1, 7, 85, 95: 45,00€
  • Sportbootführerschein
    •     der Sportbootführerschein besteht aus 3 Teilen (1. Sehen, 2. Hören, 3.  Allgemein)
    •     die Teile 1 und 2 führen wir nicht durch und können z.B. bei einem Augenarzt / annerk. Sehteststelle und  einem HNO-Arzt / Hörakustiker durchgeführt werden
    •     Erst mit Vorlage dieser Bescheinigungen füllen wir das Gesamtattest (3. Teil) aus!
    •     Kosten nach GOÄ Nr. 80 x 1,144: 20€
  • Au-Pair Gutachten:
    • Leider fordern die Au-Pair Gesellschaften zunehmend umfangreiche, mehrseitige Gutachten, meist auf Englisch, über den Gesundheitszustand des/der Bewerbers/in. Wir haften als Praxis vollumfänglich für die von uns unterschriebenen Angaben, daher müssten wir zur wahrheitsgemäßen Beurteilung umfangreiche laborchemische und klinische Untersuchungen durchführen. Da es aber aufgrund des Umfanges und der Art der gestellten Fragen nicht möglich ist, die angeforderten Befunde mit einem zeitlich und finanziell vertretbaren Aufwand zu erheben, können und dürfen wir diese Art von Bescheinigungen aus haftungsrechtlichen Gründen leider nicht in dieser Form  ausfüllen bzw. testieren!
    • Eine kurze Bescheinigung, dass wir den/die Bewerber/in aus unserer Sicht für gesund, infektionsfrei und Au-Pair fähig halten, können wir gegen eine Gebühr von 10€ selbstverständlich jederzeit in deutscher Sprache verfassen.

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